Förderung für Imker in Bayern 2024

Als Imker in Bayern haben Sie die Möglichkeit bis zu 40 % Ihrer Ausgaben über eine Förderung zurückzuerhalten.

Der Förderantrag ist bis zum 15.04.2024 elektronisch über iBALIS zu stellen.

In diesem Beitrag erhalten Sie Informationen zum Antrag und zu den förderfähigen Produkten.

Außerdem finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung sowie einen Hinweis auf eine Online-Schulung am Donnerstag, den 22.02.2024, um 17 Uhr zum Thema „DIGITALISIERUNG IN DER BIENENFÖRDERUNG“ unter dem Punkt „Zusätzliche Informationen“.

Inhaltsverzeichnis Föderung für Imker in Bayern 2024

Für welche Imkereigeräte kann in Bayern eine Förderung beantragt werden?

Für alle Imker:

  • Honigschleudern
  • Honigentdeckelungsgeräte
  • Honiglösegeräte
  • Honigsiebeinrichtungen
  • Honigpressen und -zentrifugen
  • Abfüll-, Klär- und Lagerbehälter aus Edelstahl
  • Honigauftaugeräte
  • Honigpumpen und Rührwerke
  • Honigabfüllmaschinen
  • Honigrefraktometer
  • Wachspressen, Dampfwachs- und Sonnenwachsschmelzer
  • Wachstöpfe
  • Wachsverflüssiger
  • Geräte zur Herstellung von Mittelwänden (Kunstwabenwalzmaschine, Mittelwandgießform, -presse)
  • Hebevorrichtungen, die speziell für den Imkereibedarf entwickelt wurden
  • Geräte zum Kippen von Beuten bzw. Beutenteilen
  • Verdunster zur Applikation von Ameisensäure
  • Etikettiermaschinen
  • Digitale Stockwaagen / Digitale Trachtwaage im ortsfesten Betrieb mit Trachtnetanbindung
  • Nadelstempel für PIN-Test
  • Varroa-Controller (Varroa-Kill 2)
  • Oxalsäureverdampfer entsprechend der Zulassung (Varrox, VarroxEddy)

Für Erwerbsimker:

  • Anhänger (ohne Anhängerkupplung an der Zugmaschine)
  • Ladekräne
  • Stapler (Hubwagen, Stapler, Hoftrac, Scherenhubwagen, Handstapler, Handhochhubwagen)

Welche Bedingungen sind für die Inanspruchnahme der Förderung zu erfüllen?

  • Wohn- und Betriebssitz befindet sich in Bayern
  • Sie erwerben neue Geräte
  • Sie nutzen die geförderten Produkte in den ersten 5 Jahren nach dem Kauf ausschließlich für die Bienenhaltung
  • Nachweis als Erwerbsimker, um die Geräte gefördert zu bekommen
    • Erwerbsimker haben 26 oder mehr Völker
    • Beitragszahlungen an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sind erforderlich

Wie hoch ist die Förderung für Imker in Bayern?

  • Sie können bis zu 40 % der Netto-Anschaffungskosten förderfähiger Geräte zurückerstattet bekommen, wobei die Förderquote bei hoher Nachfrage auch unter 40 % sinken kann.
  • Für alle Imker, die einen Förderangtrag für Geräte stellen, gilt eine Mindestinvestitionssumme von 700 € Netto.
  • Für Geräte mit Netto-Anschaffungskosten über 5.000 € müssen Sie Angebote von drei verschiedenen Unternehmen einholen.

Innerhalb welches Zeitraums muss der Förderantrag gestellt werden?

  • Die Anträge für die Förderung im Jahr 2024 müssen bis spätestens 15. April 2024 gestellt werden.
  • Der darauffolgende Zahlungsantrag ist bis zum 30. Juni 2024 einzureichen.

Den Förderantrag in iBALIS stellen

Haben Sie noch keine landwirtschaftliche Betriebsnummer?

Jeder Imker in Bayern ist verpflichtet, eine Landwirtschaftliche Betriebsnummer für seine Imkerei zu führen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite „Imker werden“ unter Rechtliches. Die Betriebsnummer ist eine Voraussetzung, um einen Förderantrag stellen zu können.

Falls Sie bereits eine Betriebsnummer besitzen aber noch kein Passwort/PIN, dann wenden Sie sich bitte an das LKV Bayern. e.V.
Unter der Angabe Ihrer Betriebsnummer können Sie dort das erforderliche Passwort/PIN telefonisch, schriftlich oder per E-Mail anfordern.

Kontaktdaten des LKV Bayern e.V.:
Internet: LKV Bayern
Telefon: +49 (0) 89 544348-71
Fax: +49 (0) 89 544348-70
Email: pin@lkv.bayern.de

Bitte beachten Sie:
Das Passwort/PIN wird Ihnen ausschließlich per Post an die von der Adressdatenstelle (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) hinterlegte Postanschrift gesendet. Dies dauert in der Regel zwei bis drei Werktage.

Um einen Antrag zu stellen, führen Sie bitte die folgenden Schritte durch:

  1. Melden Sie sich bei iBALIS an.
  2. Navigieren Sie zum Menüpunkt „Anträge“ -> „Bienen und Imkerei“.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über den Online-Prozess ein.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge für die Förderung im Jahr 2024 bis spätestens 15. April 2024 gestellt werden müssen.

Hinweis: Rückmeldung zum Förderantrag abwarten

Nachdem Sie den Online-Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Danach können Sie die Geräte kaufen. Es besteht jedoch das Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird.

Die Eingangsbestätigung gibt noch keine Auskunft darüber, ob alle Geräte förderfähig sind. Daher empfehlen wir Ihnen, die Antragskontrolle abzuwarten.

Das Ergebnis dieser Kontrolle wird Ihnen ebenfalls in iBALIS zur Verfügung gestellt. Sie erhalten zusätzlich eine entsprechende Information per E-Mail. Erst danach können Sie sicher sein, dass wirklich alle beantragten Geräte förderfähig sind.

Auszahlung der Fördermittel beantragen

Wichtige Frist beachten: Der Zahlungsantrag muss bis spätestens 30. Juni 2024 eingereicht werden!

Den Zahlungsantrag stellen Sie ebenfalls online über iBALIS.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in der Regel Anfang Oktober.
Vergessen Sie nicht, Ihre Bankverbindung anzugeben.

Zusätzliche Informationen

Für zusätzlich Informationen zur Förderung empfehle ich das Merkblatt zur „Förderung von Imkereigeräten 2024“ sowie einen Besuch auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus – Zuschüsse für Imkereigeräte.

Der Landesverband Bayerischer Imker informiert über einen Online-Kurs mit dem Schwerpunkt „Digitalisierung in der Bienenförderung“ der vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus durchgeführt wird.

Im Kurs werden folgende Themen behandelt:

  • Anleitung zum Online-Stellen von Förder- und Zahlungsanträgen
  • Erklärung des Zugangs zum Service-Portal iBALIS
  • Bedeutung und Beschaffung einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN)
  • Informationen zur eigenständigen Antragstellung für Vereine ab Herbst 2024 bei der Förderung von Fortbildungen
  • Empfehlungen für bereits einzuleitende Maßnahmen

Dieser Kurs bietet eine umfassende Anleitung für Imker, die sich mit den digitalen Aspekten der Bienenförderung auseinandersetzen möchten.

Die Online-Schulung wird am 22.02.2024 um 17 Uhr stattfinden.

Bitte melden Sie sich frühzeitig hier an zur Schulung “Digitalisierung in der Bienenförderung”:

Kurz vor der Schulung bekommen Sie dann eine E-Mail mit den Zugangsdaten.

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